Wer noch Bedarf an dem Falken hat:
Bei Steam gibt's den momentan für 3,49€.
Falcon Collection kostet 4,99€.
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Wer noch Bedarf an dem Falken hat:
Bei Steam gibt's den momentan für 3,49€.
Falcon Collection kostet 4,99€.
edit: Beitrag angepasst und ihr habt recht. 5€ sind nicht viel.
Lösche deinen Post bitte. Das Verbreiten von Raubkopien kann dazu führen, dass BMS nicht weitermachen darf mit der Entwicklung von Falcon.
Ein solcher Post fürht in den BMS Foren zum instantban.
Das Spiel kostet 5€ bei Steam und die dürfte jeder noch übrig haben.
Stimmt kansas vorallem 5 Euro für son geiles Sim ist nicht die Welt und sollte man auch damit gerecht sein
Ja, mittlerweile. Danke für deinen Hinweis an Pato. :daumen:
Früher hatte das jeder einfach verbreitet...bzw. die falcon4.exe (allerdings per PN und nicht per Post!)
Früher war das ne rechtliche Grauzone. Mittlerweile sind die Rechte gekauft worden und da ist das jetzt ein wenig anders und eindeutig.
Daher (und auch grundsätzlich lol) bitte keine solchen Links oder Hinweise auf solche Downloads im Forum posten etc.!
Wer noch keins hat: http://store.steampowered.com/app/429530/?l=german
Heute muss ich mal haarespalten. Eine rechtliche Grauzone war die Weitergabe der .exe nie, das war immer schon ganz klar illegal, denn:
Der aktuelle Rechteinhaber hat diese Rechte gekauft, und nicht auf der Strasse gefunden. Will sagen, es gab auch vor diesem Kauf einen Rechteinhaber, der sie nun verkauft hat (wer ist das eigentlich, H@sbr0?). Diesem Vorbesitzer war es halt zufällig wurscht, ob Falcon 4.0 durch das Netz weitergegeben wurde, aber juristisch gesehen hätte er jeden Verbreiter an den Eiern gehabt, wenn er gewollt hätte....
Ganz richtig ist das nicht. Mit Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vor einigen Jahren wurde die Privatkopie zum Teil aus dem Gesetz entfernt. Damals war es im Übrigen auch erlaubt, Kopien an bis zu sieben Personen aus dem engeren Personenkreis (also Familie oder Freunde) weiterzugeben. Das war alles legal, vorausgesetzt man hatte es nicht auf Profit abgesehen, also damit Geld verdient. Diese weitergabe wurde also aus dem Gesetz gestrichen. Eine Privatkopie ist weiterhin zulässig. Im übrigen erhalten die Rechteinhaber pauschal Geld dafür! Wir bezahlen diese mit jedem Kauf eines CD-Rohlings etc., wobei ein pauschaler Betrag in entsprechende Kassen von Rechteinhabern fließt.
Die EXE-Datei, als Teil von Falcon 4.0, fällt unter das Urheberrechtsgesetz, das steht außer Frage! ABER: Nur die Weitergabe eines Werkes ist illegal! Wenn ich nun nur einen Teil des Werkes, mit dem ich im Prinzip nichts anfangen kann, weitergebe, ist es sehr fraglich, ob das bereits einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz darstellt. Das ist ähnlich, als würde ich von einem Lied lediglich zwei oder drei Noten an jemanden anderen weitergeben.
Fakt ist, ich kann mit der EXE allein nichts anfangen. Ich benutze diese EXE im Prinip nur dazu, ein anderes Programm, nämlich BMS zur Installation zu bringen.
BMS widerrum verwendet ganz klar grundlegende Funktionen (Quellcode etc.) von Falcon 4.0 und wird weiterverbreitet (wenn auch ohne Profitabsichten). BMS ist zwar nicht Falcon 4.0, entstand aber daraus, wurde weiterbearbeitet und ohne Zustimmung weiterentwickelt. Meiner Einschätzung nach war also BMS schon immer ein "heißes Eisen" für die Macher von BMS (siehe § 106 UrhG). Mir kommt es hier aber nicht darauf an, jetzt den Moralapostel zu Spielen! Ich bin froh darüber, dass sich Leute um das Game bemüht haben! Vermutlich war es auch wirklich lange Zeit dem Umstand geschuldet, dass sich die Rechteinhaber über Jahre nicht dafür interessiert haben, was mit dem Falcon passiert. (Hat Tommo die Rechte an Falcon 4.0 nur gekauft um vom Kuchen BMS etwas abzubekommen?)
Dem Endverbracher, als der der BMS nutzt, kann nur dann ein "Vorwurf" gemacht werden, wenn er erkennen kann, dass BMS grundsätzlich illegal ist bzw. aus illegaler Quelle stammt. Diese Erkennbarkeit für Jedermann sehe ich nicht als gegeben an.
Das alles gilt natürlich nur in Deutschland. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich nicht weiß, wo die Hauptentwickler von BMS "sitzen". In den meisten anderen Ländern dieser Erde wird nicht halb so viel "Gesch...." um das Urheberrecht gemacht wie bei uns in Deutschland.
ABER: Ich sehe es auch so, dass man durchaus die paar Euro investieren kann um BMS spielen zu können, weshalb ich persönlich von der Weitergabe der EXE auch nichts halte!!!
Hallooooooooooo wir reden heir über 4-10 Euronen !!! Für ein Spiel dieser Systemtiefe geben andere 40-60 Ero aus. Also wer will wegen der paar "Mücken" nen schrieb von irgend nem "Rechte Anwalt" riskieren, der wesentlich teurer sein wird.
Fakt ist der "Ur Quellcde" ist Rechtlich geschützt. Die "Community" hat diesen mit oder ohne Genehmigung des ursprünglichen Besitzers weiter entwickelt. Der jetzige "Rechteinhaber" erlaubt dieses und profetiert dadürch, A das, das Spiel weiterentwickelt wird und somit "am Leben bleibt", B Das dadurch eventuell neue Spieler einsteigen (die, die exe benötigen), er noch etwas "verdient" so das er vielleicht die Kosten für den Kauf der Rechte wieder raus bekommt. Profit wird da glaube ich nicht bei raus springen.
btw. meines Wissens ist auch eine Tonfolge, also ein Teil eines Musikstücks, bereits urheberrechtlich geschützt. Auch ein Tonschnipsel eines Songs fällt darunter, spätestens sobald man erkennen kann, aus welchem Song er stammt.
Analog dazu ist mit Sicherheit auch der Quellcode bzw. ein Teil davon geschützt. Das steht glaube ich auch in jeder AGB oder Lizenzvereinbarung , dass man die gekaufte Software nicht verändern darf, oder Teile des Codes zweckentfremden oder weitergeben darf.
Hab das jetzt nur aus meinem Gedächtnis wiedergegeben, gut möglich, das nicht alle Details dieses Textes 100% korrekt sind :D